Ein Blitzschlag stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, der das Luftfahrtunternehmen lt. EuGH von der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann, wenn er zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt (Rs. C-399/24).
Der EuGH hat festgestellt, dass Haustiere nicht vom Begriff „Reisegepäck“ ausgenommen sind. Denn auch wenn sich die gewöhnliche Bedeutung des Begriffs „Reisegepäck“ auf Gegenstände bezieht, lässt dies nicht den Schluss zu, dass Haustiere nicht unter diesen Begriff fallen (Rs. C-218/24).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und (Fahr-)Schule und nicht jeweils zwischen dem einzelnen Schüler und dem selbstständigen (Fahr-)Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ausschließen (Az. V R 23/24).
Der BFH hat zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 GewStG entschieden (Az. V R 33/23).
Der BFH hat die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert (Az. IX R 23/24).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 13 GewStG i. d. F. des Streitjahres 2017 auch die Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung erfasst (Az. V R 32/23).
