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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
24. April 2026

Bundestag beschließt Entlastungsprämie

Der Bundestag hat am 24.04.2026 in 2./3. Lesung die sog. Entlastungsprämie beschlossen. Der Bundesrat muss noch
zustimmen (evtl. am 08.05.2026). Zudem wurde eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und das sog. Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien diskutiert.

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24. April 2026

BStBK veröffentlicht Berufsstatistik 2025

Zum 1. Januar 2026 waren bundesweit 105.953 Mitglieder bei den Steuerberaterkammern registriert. Darunter befanden sich 89.549 Steuerberaterinnen und Steuerberater. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Mitgliederzahl insgesamt um 1,1 Prozent; die Zahl der Steuerberaterinnen und Steuerberater erhöhte sich um 0,6 Prozent. Das zeigt die aktuelle Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer.

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24. April 2026

Zuständigkeit für Balkonsanierungen in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind (Az. V ZR 102/24).

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24. April 2026

Inflationserwartungen steigen deutlich an

91 Prozent der Befragten nennen die Entwicklung der Energiepreise als Haupttreiber der gestiegenen Inflationserwartungen. Gleichzeitig deuten die Ergebnisse des aktuellen ZEW-Finanzmarkttests auf ein stabiles Zinsniveau hin. Senkungen des Leitzinses erscheinen kurzfristig deutlich unwahrscheinlicher.

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24. April 2026

IMK Konjunkturindikator: Rezessionsrisiko durch Iran-Krieg spürbar gestiegen

Der Iran-Krieg hat das Risiko, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Monaten in eine Rezession gerät, deutlich erhöht. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

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24. April 2026

Rauchwarnmelder: Veröffentlichung eines Testergebnisses ohne vorherige Klärung von Zweifeln am Testergebnis

Die Veröffentlichung der Bewertung eines Produkts mit „mangelhaft“ in einem vergleichenden Wartentest stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht. Hat die Herausgeberin der Veröffentlichung die Durchführung des Warentests einem fachlich spezialisierten und akkreditierten Prüfinstitut übertragen, so trifft sie eine Haftung auf Schadensersatz jedenfalls dann, wenn der Hersteller des Produkts konkret auf Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Testergebnisses hinweise und die Herausgeberin dem vor der Veröffentlichung nicht (ausreichend) nachgeht, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 38/25).

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