Wegen der absoluten Formulierung der Verbote des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) gehen bei der WPK regelmäßig Anfragen oder Beschwerden ein, wenn es zu einer Abwerbung von Mitarbeitern oder der Mitnahme von Aufträgen z. B. bei Wechsel des Arbeitgebers kommt. Der Vorstand wird dem Beirat daher eine Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP vorschlagen.
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 20 AL 201/22).
Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich erneut verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex fiel im September auf 85,4 Punkte, nach 86,6 Punkten im August. Dies ist der vierte Rückgang in Folge. Die Unternehmen waren insbesondere mit den laufenden Geschäften weniger zufrieden. Auch der Ausblick auf die kommenden Monate trübte sich weiter ein. Die deutsche Wirtschaft gerät immer stärker unter Druck.
Wohnen außerhalb des elterlichen Haushalts erfordert, dass der Auszubildende in einer eigenen, von der elterlichen Wohnung räumlich abgegrenzten Wohnung lebt und darin einen eigenen Haushalt führt. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 20 AL 196/22).
Kündigt ein Anwalt die Berufshaftpflichtversicherung, ist die Anwaltszulassung zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn er weder Fremdmandate bearbeitet noch Einkünfte hat. Schließlich könne die Person theoretisch jederzeit wieder Mandate annehmen, so der Bayerische AGH (Az. BayAGH I - 1-6/21). Darauf weist die BRAK hin.
Alle Zahlungskontenanbieter in Deutschland sind verbindlich aufgefordert, bis zum 30.09.2024 erstmals Daten zu ihren Zahlungskonten für Verbraucher an die Finanzaufsicht zu melden. Die Daten sind die Grundlage für den digitalen BaFin-Kontenvergleich, der Anfang des Jahres 2025 starten soll. Er wird Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen und entgeltfreien Vergleich von Girokonten ermöglichen.