Die Mehrheit der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen in der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe haben bereits persönlich generative künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Dabei beeinflussen die eigenen Erfahrungen, wie optimistisch sie Produktivitätspotenziale generativer KI einschätzen. Dies zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des ZEW.
Das BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden zweier Arbeitgeberinnen stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten (Az. 1 BvR 1109/21).
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 0,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 lag der Auftragsbestand im Dezember 2024 kalenderbereinigt 0,6 % niedriger.
Acht von zehn Unternehmerinnen und Unternehmer sehen ihre Freude an der unternehmerischen Tätigkeit durch die aktuelle Bürokratiebelastung schwinden. Gleichwohl sind viele bereit, ihre Praxiserfahrung mit bürokratischen Vorgaben in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Eine Studie des IfM Bonn kommt zu dem Schluss, dass Praxis-Checks hierzulande eine Lücke innerhalb der Maßnahmen zum Bürokratieabbau füllen. Ihr vermehrter Einsatz sei daher ausdrücklich zu begrüßen.
Das OLG Köln gibt der Klage des vzbv gegen lückenhafte Vertragsinformationen der Deutschen Telekom GmbH statt. Der Router und die zu zahlende Monatsmiete fehlten in der obligatorischen Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Bestellung, die Zusammenfassung muss jedoch alle Preisbestandteile des Angebotspakets enthalten (Az. 6 U 68/24).
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen von ihrem Girokonto versagt worden war (Az. 4 U 439/23).