Das BMJ hat den Referentenentwurf eines sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Die WPK hatte sich an der Verbändeanhörung beteiligt und hat nun ergänzend ein Positionspapier entwickelt.
Das BMJ hat einen Diskussionsentwurf einer Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung) zur Konsultation gestellt. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Die Inflationsrate in Deutschland ist im Mai gegenüber April leicht von 2,2 auf 2,4 Prozent gestiegen. Insgesamt lag die Inflationsrate von vier der von der Hans-Böckler-Stiftung untersuchten neun Haushaltstypen im Mai bei oder leicht unter zwei Prozent, die der übrigen bei 2,1 bis maximal 2,5 Prozent. Trotz des leichten Wiederanstiegs der Teuerungsrate sei im weiteren Jahresverlauf eine weitere Abschwächung bei der Preisdynamik absehbar.
Das FG Niedersachsen hat sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten (Az. 8 K 66/22).
Das Beurkundungsverfahren soll weiter digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) vorgelegt. Ziel des Entwurfes sei es, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten.
Die bundesweite Kammerversammlung der WPK fand am 17. Juni online statt und bot in komprimierter Form Gelegenheit, sich über wichtige Themen zu informieren, die den Berufsstand aktuell betreffen, wie Nachwuchs und Examen, Qualitätskontrolle und Umsetzung der CSRD.