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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
25. Februar 2025

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der Länder mit hohem Geldwäscherisiko

Die Financial Action Task Force (FATF) hat die „Graue Liste“ und die „Schwarze Liste“ aktualisiert. Darauf weist die WPK hin.

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25. Februar 2025

BFH: Keine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge bei Lieferung landwirtschaftlich erzeugter Produkte an die eigene Biogasanlage

Eine Personengesellschaft erhält keine Kfz-Steuerbefreiung für ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge, wenn sie diese für den Transport der von ihr erzeugten landwirtschaftlichen Produkte zu einer ebenfalls von ihr betriebenen Biogasanlage nutzt. So der BFH (Az. IV R 11/23).

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25. Februar 2025

BFH: Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 19/24).

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25. Februar 2025

ifo Exporterwartungen bessern sich leicht (Februar 2025)

Die ifo Exporterwartungen haben sich leicht verbessert und sind im Februar auf -5,0 Punkte von -7,1 Punkten im Januar gestiegen.

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25. Februar 2025

Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2024

Das BIP ist im 4. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2024 um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30.01.2025.

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25. Februar 2025

Verkauf einer Immobilie: Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies entschied das OLG Zweibrücken (Az. 7 U 45/23).

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