Die Debatte um das Fremdbesitzverbot wird weiterhin intensiv geführt. Die maßgeblichen Positionen sind ausgetauscht und werden in fachlichen sowie kammerinternen Diskussionen vertieft. Die BStBK hat sich gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Sachsen auf ein Vorgehen verständigt. Damit wird zweierlei sichergestellt: die Einbindung der Steuerberaterkammern in den Abstimmungsprozess und der klare Ausschluss von Interessenkollisionen beim Fremdbesitzverbot.
Das LSG Bayern entschied, dass die Deutsche Rentenversicherung keine anlassbezogenen Betriebsprüfungen in Privathaushalten durchführen und daher keine Sozialversicherungsbeiträge nachfordern darf, weil hierfür ausschließlich die Einzugsstellen der Krankenkassen zuständig sind (Az. L 7 BA 71/24).
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen.
Der BFH nimmt u. a.. Stellung zu der Frage, ob der Wert eines Nießbrauchrechts bei der Veräußerung eines Erbbaurechts als Gegenleistung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist, wenn der Nießbrauch bereits wirksam bestellt war und die Eintragung von dem Grundstückseigentümer und dem bisherigen Erbbauberechtigten bewilligt und beantragt wurde (Az. II R 5/22).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Wert des Wohnungs- und Nießbrauchsrechts eine dauernde Last i. S. von § 9 Abs 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG und danach keine Gegenleistung i. S. von § 8 Abs 1 GrEStG darstellt (Az. II R 32/22).
Der BFH hatte zu klären, ob die nach dem SGB II gewährten Kosten für Unterkunft anteilig als behinderungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, wenn aufgrund einer unstreitig vorliegenden Behinderung ein barrierefreier Wohnraum notwendig ist (Az. III R 11/24).
