Die Bundesregierung will weitere Impulse für mehr private Investitionen setzen: Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Ein Fokus liegt auf besseren Bedingungen für neue Investitionen von innovativen Unternehmen und Start-ups.
Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Vor Mitte März 2026 wird kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet. Das kommt einer faktischen Fristverlängerung gleich. Das teilt die BStBK mit.
Die Aktivrente kommt. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Es ist Teil des Rentenpakets, mit dem die Bundesregierung den aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes begegnen und die deutsche Wirtschaft stärken möchte.
Das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die Vollendung der sog. Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.
Das BMF hat die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke neu geregelt und ändert das Schreiben vom 5. August 2004 sowie den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 (Az. III C 2 - S 7229/00011/002/010).
