Der BFH hatte u. a. zu klären, ob ein berichtigungsfähiger Vorsteuerabzug i. S. des § 15a Abs. 1 und 5 UStG auch dann gegeben ist, wenn in der festgesetzten Umsatzsteuer der ausgeglichene Saldo zwischen Steuerschuld nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG und Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG enthalten ist (Az. V R 33/18).
Nach einer Entscheidung des BFH setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 des EStG voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind (Az. X R 2/21).
Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige Steuerpflichtige ist lt. BFH nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste (Az. I R 30/19).
Das AG München wies den Antrag eines Münchner Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Aufhebung eines bestehenden Hausverbots im Selbstbedienungsbereich seiner Bank ab (Az. 182 C 4296/22).
Bereits die Corona-Pandemie bewirkte weltweite Lieferengpässe und massive Preissprünge bei Energie und Rohstoffen; der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Lage für die deutsche Wirtschaft zusätzlich verschärft. Die Unternehmen fast aller Branchen leiden unter massiven Kostensteigerungen, die sie oftmals nur in begrenztem Umfang an ihre Kunden weitergeben können, und stehen vielfach vor ernsthaften Existenzproblemen. In dieser Situation ist es lt. DIHK wichtig, dass die Betriebe von allen vermeidbaren Zusatzkosten entlastet werden.
Das ifo Institut rechnet mit einem allmählichen Abflauen der Inflationsrate in der zweiten Jahreshälfte. In einer Befragung im Mai sank erstmals seit Monaten der Anteil der Firmen, die ihre Preise in den kommenden drei Monaten erhöhen wollen.