Dr BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob eine Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a. F. vorliegt, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält (Az. II R 24/22).
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in die versäumte Anzeigepflicht stellen. Dies hat der BFH entschieden (Az, II R 22/23).
Der 5. Senat des BAG ändert seine Auffassung: Arbeitgeber können nicht im Voraus die Gehaltszahlungen für die Zeit der Klärung einer Kündigung aussetzen (Az. 2 AZR 91/24 (A)). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2026.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland.
Der Anteil mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, ist lt. KfW/KfW Research in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Während zwischen 2016 und 2018 nur vier Prozent der kleinen und mittleren Firmen KI einsetzten, waren es zwischen 2022 und 2024 bereits 20 Prozent.
