Das BMWK hat einen Referentenentwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) vorgelegt. Nach § 52 des Entwurfes sollen die Endabrechnungen der Verteilnetzbetreiber nach § 43 Buchstabe b und die Endabrechnung der Übertragungsnetzbetreiber nach § 44 Abs. 1 durch einen Prüfer zu prüfen sein. Darauf weist die WPK hin.
Das BMF hat am 06.12.2024 den 2. Diskussionsentwurf zum Entwurf des Mindeststeueranpassungsgesetz veröffentlicht.
Das AG München hat zum Schadensersatzanspruch für ein Restaurant, wenn die Reservierung für eine Weihnachtsfeier nicht wahrgenommen wird, entschieden (Az. 191 C 19029/24).
Die Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2025, die aus dem kürzlich verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 resultieren.
Steuerliche Freibeträge werden rückwirkend erhöht. Verbraucher müssen bei einem Produktrückruf besser informiert werden. USB-C-Kabel werden für Smartphones, Tablets und andere Geräte zur Pflicht. Diese und weitere Neuregelungen treten lt. Bundesregierung im Dezember 2024 in Kraft.
Ein mit der Übermittlung des Rückmeldeformulars erklärter Verzicht auf die „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam und führt grundsätzlich zur Rückzahlungspflicht. Dies hat das VG Köln entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Empfängerin von Soforthilfe abgewiesen (Az. 16 K 703/24).