Eine Textilreinigung haftet nicht, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält. So entschied das AG München und wies die Klage des Besitzers einer Luxusjacke ab, die sich bei der Reinigung verfärbt hatte (Az. 172 C 17342/22).
Verwirklicht sich die spezifische Gefahr eines Kraftfahrzeuges, wenn ein fliegender Fasan den Soziusfahrer auf einem Motorrad zu Fall bringt? Diese Frage hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Az. 5 U 30/25).
Asbest auf dem Dach einer Gartenlaube mag beunruhigend klingen, berechtigt aber nicht automatisch zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Das hat das LG Lübeck entschieden (Az. 3 O 131/22).
Ein vorbeifahrendes Reinigungsfahrzeug ist lt. LG Flensburg eine hinreichende Warnung vor einem gewischten und daher nassen Fußboden (Az. 3 O 231/24).
Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist. So entschied das LG Flensburg (Az. 2 O 147/24).
Die BRAK stemmt sich anlässlich der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) gemeinsam mit Rechtsanwaltskammern gegen Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
