Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind (Az. 1 V 1757/24 E).
Das VG Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das Land NRW zu verpflichten, ihr eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) für einen Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zur Friseurmeisterin zu gewähren (Az. 6 K 2868/22).
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss (Az. L 16 KR 131/23).
Hat der Kläger die falsche Adresse des Beklagten auf der Klageschrift angegeben und wirft der Zusteller die Klage deshalb bei einem unbeteiligten Dritten ein anstatt sie als unzustellbar an das Gericht zurückzusenden, wird die Verzögerung aufgrund des Verschuldens des Zustellers dem Gericht zugerechnet. So entschied der BGH (Az. VII ZR 240/23). Darauf weist die BRAK hin.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können. 2028 folgt die Pflicht, E-Rechnungen auch auszustellen. Mittelfristig dürfte dieser Digitalisierungsanstoß die Effizienz der betrieblichen Abläufe lt. DIHK merklich erhöhen. Doch gerade für viele kleinere Betriebe bedeutet die anstehende Umstellung eine Herausforderung.
Nach einer längeren Stagnationsphase kehrt die EU-Wirtschaft zu einem moderaten Wachstum zurück, während die Inflation weiter zurückgeht. In der Herbstprognose der EU-Kommission wird für 2024 ein BIP-Wachstum von 0,9 % für die EU und von 0,8 % für das Euro-Währungsgebiet in Aussicht gestellt. Anschließend dürfte sich das Wirtschaftswachstum weiter beschleunigen.