Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2026 berechnet wird (Az. IV D 4 - S 3104/00002/013/003).
Die Wahl des Ersten Beigeordneten einer Ortsgemeinde muss wiederholt werden, da zwei Stimmzettel zu Unrecht als ungültig gewertet worden sind. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 569/24.MZ).
Das Bundeskabinett hat heute die vom BMAS vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Das ArbG Göttingen hat entschieden, dass die geplante Betriebsversammlung des Musashi-Werks in Hann. Münden am 29.10.2025 als ordentliche Betriebsversammlung stattfinden darf, nachdem sich Arbeitgeberin und Betriebsrat in der mündlichen Verhandlung auf eine verkürzte Durchführung geeinigt haben (Az. 4 BVGa 4/25).
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom BMJV vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts. Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.
