Der EuGH hat entschieden, dass das DFB-Reglement für Spielervermittlung unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausnahme zum unionsrechtlichen Kartellverbot erfasst sein kann. Es müsse einem legitimen Gemeinwohlziel dienen sowie angemessen, erforderlich und verhältnismäßig sein. Dies muss nun der BGH prüfen (Az. C-428/23).
Der BFH nimmt Stellung zur Frage, ob ein abkommensrechtlicher Anspruch auf Erstattung der deutschen Lohnsteuer eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Arbeitnehmers in einem Jahr mit aktiver Arbeitsphase und unwiderruflicher Freistellungsphase einhergehend mit einem Wettbewerbsverbot besteht (Az. VI R 12/24).
Der BFH hatte über das Bestehen oder Nichtbestehen der Grenzgängereigenschaft eines deutschen Staatsbürgers mit inländischem Wohnsitz zu entscheiden, der als Teilzeitbeschäftigter mit einem Beschäftigungsumfang von 90 % im Streitjahr 2019 in der Schweizerischen Eidgenossenschaft arbeitete und auch eine Wohnung am Arbeitsort anmietete, die er regelmäßig nutzte (Az. VI R 31/24).
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und der VO (EG) Nr. 987/2009 Anwendung findet (Az. III R 10/25).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Neugründung einer Personengesellschaft im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit den Umwandlungsfällen des § 1 Abs. 1 UmwStG vergleichbar ist, sodass auch § 6a Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG weit auszulegen ist (Az. II R 2/23).
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob eine Vertragsklausel von Sky Österreich, durch die der Kunde bei Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert, rechtmäßig ist (Az. C-234/25).
