Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).
Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung und unnötiger Bürokratie. Lobenswerte Vereinfachungs- und Beschleunigungsvorhaben liegen auf Eis, einzelne Abbaumaßnahmen werden durch neue Pflichten und Vorschriften an anderer Stelle konterkariert. Die DIHK mahnt wirksame Bürokratiebremsen und einen Kulturwandel bei allen Verantwortlichen an.
Muss eine Kundin die Maklerprovision bezahlen, wenn der Makler den Vertrag nachträglich wegen nicht in ihrer Person liegender Gründe kündigt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu beantworten (Az. 1 O 68/24).
Das AG München wies eine Klage gegen eine Reiseveranstalterin auf Rückzahlung einer Anzahlung für eine Pauschalreise ab (Az. 191 C 12742/24).
Die Kosten eines Vaterschaftsanerkennungsverfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 WF 155/24).
Das VG Würzburg entschied im Fall der Klage einer Zahnarztpraxis, dass ein Widerrufsbescheid der Regierung von Unterfranken, mit dem die Bewilligung einer Corona-Soforthilfe widerrufen und die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist (Az. W 8 K 24.641).