Der für Arbeitnehmer entwickelte Anscheinsbeweis, wonach ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen regelmäßig auch privat genutzt wird, gilt nicht in gleicher Weise bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer. So entschied der BFH (Az. I B 17/24).
Der BFH hatte zu klären, durch welche Formulierung(en) die Satzung einer gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaft hinsichtlich des Kriteriums der Vermögensbindung als steuerbegünstigt anzusehen wäre (Az. V R 10/24).
Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i. V. m. Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes entbehrlich. So der BFH (Az. VIII R 39/23).
Der BFH entschied, dass Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, nicht der Einkommensteuer unterliegen (Az. VIII R 6/23).
Das ArbG München hat im Kündigungsrechtsstreit zwischen einem Abteilungsleiter und den durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen entschieden, dass die außerordentlichen Kündigungen das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht rechtswirksam beendet haben (Az. 13 Ca 9892/25).
Digitalisiert eine Kanzlei im Rahmen eines Rechtsstreits die umfangreichen Papierunterlagen, die sie von der Gegenseite erhalten hat, so kann sie sich die Kosten hierfür nicht erstatten lassen. Diese seien nicht zur Rechtsverfolgung zwingend erforderlich, so das OLG Brandenburg (Az. 6 W 43/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
