Seit der Wiedervereinigung hat Ostdeutschland wirtschaftlich zwar aufgeholt, der Rückstand zum Westen bleibt aber groß, zeigt eine Analyse des IW Köln.
Der BFH hat entschieden, dass § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG Fälle nicht erfasst, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können (Az. VIII R 9/22, VIII R 18/23, VIII R 35/23).
Im Zusammenhang mit der Einlösung sog. Gold-Warrants hat der BFH entschieden, dass eine sonstige Kapitalforderung i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht deshalb zu verneinen ist, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Trifft er eine solche Wahl, stellt dieser Vorgang eine steuerbare Einlösung im Rahmen der Kapitaleinkünfte dar (Az. VIII R 5/24).
Löst die Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Pflichtveranlagung aus, mit der Folge dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zur Anwendung gelangt? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. VI R 17/23).
Der BFH hatte zu klären, ob ein Leiharbeitnehmer aufgrund des ab 01.04.2017 geltenden § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für Fahrten zum Entleiher eine Neubewertung der Ex-ante-Betrachtung durchführen kann, mit dem Begehren, dass betreffende Fahrtkosten aufgrund von Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig sind (Az. VI R 22/23).
Der BFH hat sich mit den Anforderungen an die Gewinnprognose und die Gewinnerzielungsabsicht bei der verlustbehafteten Bewirtschaftung eines unter Denkmalschutz stehenden und sanierten Gebäudes befasst (Az. III R 45/22).
