Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen Apotheker eingeleitet. Dieser hat wiederholt die Abgabe der „Pille danach“ verweigert und sich in seiner Apotheke erst gar nicht mit diesen Arzneimitteln bevorratet. Das Berufsobergericht für Heilberufe Berlin-Brandenburg entschied, dass ein selbstständiger Apotheker mit seiner Apotheke dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen müsse (Az. OVG 90 H 1/20).
Wird aus der Verweigerung einer - rechtmäßig angeordneten - ärztlichen Begutachtung auf die Dienstunfähigkeit eines Beamten geschlossen, entfällt die Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 17.23).
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. So entschied das BSG (Az. B 2 U 3/22 R).
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage scheint zu kurz zu sein. So der EuGH (Rs. C-284/23).
Die Ampel-Fraktionen wollen eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 einführen. Dafür haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 20/11947).
Ab 2025 beträgt der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 %. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher lag der Wert bei 9,0 %.