Das VG Trier hat die Klage einer „Brautstylistin“ abgewiesen und entschieden, dass sie sowohl für ihre Tätigkeit als „Hair Artist“ der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt, keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für Hochsteckfrisuren hat und rechtmäßig als „Make-up Artist“ im Gewerbeverzeichnis geführt wird (Az. 2 K 5830/25.TR).
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az. 2 O 90/25).
Das LG Magdeburg hat die Klage eines Fahrradfahrers, der aufgrund eines in den Radweg hineinragenden Astes gestürzt war, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz abgelehnt. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt (Az. 10 O 240/25).
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 27. November 2025.
Das BMF-Schreiben regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023 (Az. IV C 5 - S 2379/00005/001/018).
Steuerberater sollten mehr entlastet werden! Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler von der Politik, dass die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. HGB) verlängert wird.
