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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
28. November 2025

Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 27. November 2025

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 27. November 2025.

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28. November 2025

Anwendung der Vorsorgepauschale gemäß § 39b Absatz 2 Satz 5 EStG nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025 im Lohnsteuerverfahren

Das BMF-Schreiben regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023 (Az. IV C 5 - S 2379/00005/001/018).

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28. November 2025

Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen 2024 verlängern!

Steuerberater sollten mehr entlastet werden! Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler von der Politik, dass die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. HGB) verlängert wird.

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28. November 2025

Inflationsrate im November 2025 voraussichtlich +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird lt. Statistischem Bundesamt im November 2025 voraussichtlich +2,3 % betragen.

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28. November 2025

Stimmung im Mittelstand stagniert

Die Stimmung im deutschen Mittelstand ist momentan eingefroren. Im Oktober hatte sich das Geschäftsklima noch weiter erholt. Im November nun gab es eine Stagnation. Der KfW/ifo-Geschäftsklimaindex des Mittelstands lag bei minus 14,5 Punkten, nach minus 14,6 Punkten im Vormonat. Damit ist die Laune weiterhin deutlich schlechter als im langjährigen Durchschnitt.

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28. November 2025

Streit um Kosten für eine Operation: Arzt muss nicht über Kostenerstattung durch Privatversicherung aufklären

Mit der Pflicht eines Arztes, seinen Patienten über die Kosten einer geplanten Operation aufzuklären, hat sich das LG Frankenthal befasst. Danach besteht eine solche Aufklärungspflicht nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltpunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird (Az. 2 S 75/25).

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