Der BGH hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil sie gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt (Az. IV ZR 93/24).
Die Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen bei der Einlösung von E-Rezepten, deren Guthaben - jedenfalls teilweise - auch für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verwendet werden kann, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das OLG Frankfurt wies die Berufung einer niederländischen Versandhandelsapotheke zurück (Az. 6 U 347/24).
Geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen sollen besser geschützt werden. Ihre Eintragung soll erleichtert und ein EU-weiter Schutz ermöglicht werden. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, den das BMJV und das BMLEH heute veröffentlicht sowie an die Länder und Verbände versendet haben.
Eine Tätowierung ist heute typischer Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Während sichtbare Tattoos im Arbeitsleben immer normaler werden, stellt sich damit aber zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beim Stechen des Tattoos nicht alles glatt verläuft. Dazu liegt nun eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vor (Az. 5 Sa 284 a/24).
Das VG Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen (Az. B 3 K 24.419, B 3 K 24.420).
Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem "Gemeinsamen Jahresbetrag" zusammengefasst. Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 lt. BMG ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können.