Der BGH hat über Ansprüche des Insolvenzverwalters zweier Wirecard-Gesellschaften gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entschieden (Az. III ZR 438/23).
Der EuGH stellt klar, wie das anwendbare Recht bei einem Wechsel des gewöhnlichen Arbeitsortes zu bestimmen ist (Rs. C-485/24).
Das RWI senkt erneut seine Wachstumsprognose für Deutschland. Für 2025 erwartet das Institut nur noch ein Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozent, für 2026 prognostiziert es 1,0 Prozent und für 2027 unverändert 1,4 Prozent. Damit korrigiert das RWI seine Sommerprognose für die Jahre 2025 und 2026 jeweils um 0,1 Prozentpunkte nach unten.
Die deutsche Wirtschaft hat sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Für mehr als ein mageres Plus von 0,1 Prozent reicht es in diesem Jahr jedoch nicht, zeigt die Winterprognose des Kiel Instituts für Weltwirtschaft.
Das BVerfG hat über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, mit der sich Professorinnen und Professoren verschiedener Thüringer Hochschulen gegen Bestimmungen des Thüringer Hochschulgesetzes wenden (Az. 1 BvR 1141/19).
Die auf zehn Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n. F. ist lt. FG Düsseldorf auch dann nicht auf Erwerbsvorgänge vor dem 01.07.2021 anwendbar, wenn die 5-jährige Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a. F. bei Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war (Az. 11 K 1987/25 GE).
