Das ArbG Berlin hat in zwei sog. Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Hauptstadtzulage (TV Hauptstadtzulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet (Az. 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU)).
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbunds an die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zurückgewiesen (Az. 1 OB 6/26 und 1 OB 7/26).
Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Gemeinde Wettenberg für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr richtete (Az. 2 K 1652/22.GI).
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich lt. BMWE im vierten Quartal mit einem preis-, kalender- und saisonbereinigten BIP-Zuwachs von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal wieder leicht belebt. Im Gesamtjahr 2025 lag das preisbereinigte BIP um 0,2 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Ein Spieler kann sich in der Regel auf das Recht seines Wohnsitzlandes stützen, um eine deliktische Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer des ausländischen Anbieters zu erheben, der nicht über die erforderliche Konzession verfügt. So entschied der EuGH (Rs. C-77/24).
Im Falle einer Flugannullierung muss die Erstattung des Flugticketpreises auch die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen. Lt. EuGH ist es dabei nicht erforderlich, dass die Fluggesellschaft die genaue Höhe dieser Provision kennt (Rs. C-45/24).
