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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
6. Juli 2026

AMLA-Konsultation zu Leitlinien zur kontinuierlichen Überwachung einer Geschäftsbeziehung

Die AMLA hat eine bis zum 03.09.2026 andauernde Konsultation zu Leitlinien für die kontinuierliche Überwachung einer Geschäftsbeziehung eingeleitet. Sie sollen dazu beitragen, dass die Überwachung risikobasiert, wirksam und angemessen erfolgt und für alle Verpflichteten (im Finanz- und Nichtfinanzsektor) gleichermaßen anwendbar ist.

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6. Juli 2026

Klage gegen Wegbeleuchtung auf Nachbargrundstück: Keine Beleuchtung zwischen 22:00 und 06:00 Uhr

Das AG München entschied, dass eine Grundstückseigentümerin ihre Wegbeleuchtung zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht betreiben darf, da das von den installierten Lampen ausgehende Licht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nachbarn führt (Az. 173 C 9993/25).

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6. Juli 2026

Deutsche Startups warten schon auf die EU Inc.

Die neue Rechtsform einer „EU Inc.“ findet lt. Bitkom unter Gründern breite Unterstützung. 6 von 10 (62 Prozent) würden ihr nächstes Startup als EU Inc. gründen.

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6. Juli 2026

Unfallhaftung: Rennstrecke mit Richtgeschwindigkeit?

Gilt die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) auch auf einer Rennstrecke? Haftet derjenige, der auf dem Nürburgring eine Betriebsmittelspur verliert, auf der ein anderes Fahrzeug rutscht und verunfallt, immer zu 100 %? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 5 O 212/24).

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6. Juli 2026

Volkswirtschaftliche Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen bleibt hoch

Das IfM Bonn ermittelt jährlich die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands auf Basis der KMU-Definition der Europäischen Kommission. Im Jahr 2024 erwirtschafteten KMU rund 29 % des Gesamtumsatzes in Deutschland, stellen über 99 % aller Unternehmen und beschäftigen mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer.

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6. Juli 2026

Keine Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Beseitigung von „wildem Müll“ auf frei zugänglichem Grundstück

Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist nicht Besitzer von dort verbotswidrig abgelagertem Abfall und muss diesen daher nicht beseitigen. Das gilt auch für den öffentlich-rechtlichen Eigentümer eines Grundstücks. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 7.24).

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