Das LSG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung in einem Abrechnungsstreit zwischen dem Bund und einer sog. Optionskommune, hier der Stadt Kaufbeuren, getroffen. Gestritten wurde um die Finanzierung der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Az. L 1 AS 1182/23 KL).
Das LSG Schleswig-Holstein hat in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die derzeitige Mietobergrenze der Landeshauptstadt Kiel für 1-Personenhaushalte voraussichtlich zu niedrig bemessen ist. Hintergrund seien insbesondere die vielen Studierenden in Kiel, die ebenfalls günstigen Wohnraum nachfragten (Az. L 6 AS 175/25 B ER).
Ein Anwalt „klagte“ gegen die Zwangsgeldandrohung der Rechtsanwaltskammer direkt beim Anwaltsgerichtshof. Richtiger Adressat wäre aber die Kammer selbst gewesen. Auf diese Entscheidung des AGH NRW weist die BRAK hin (Az. 2 AGH 12/25).
Die Mitgliedstaaten der EU können lt. EuGH vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen (Rs. C-797/23).
Nach zwei starken Rückgängen in den vergangenen Monaten hellen sich die Konjunkturerwartungen im Mai wieder auf, der ZEW-Index verbleibt aber weiter im negativen Bereich.
Die Inflationsrate in Deutschland lag lt. Statistischem Bundesamt im April 2026 bei +2,9 %. Damit hat sich die Teuerung der Verbraucherpreise insgesamt verstärkt, nachdem sie im März 2026 bereits bei +2,7 % gelegen hatte.
