Der Kläger forderte vom Reiseveranstalter u. a. die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises aufgrund behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere im Urlaubshotel. Das AG München gab der Klage teilweise statt (Az. 223 C 17811/24).
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen vom BMF angepasst (Az. IV D 2 - S 0316/00128/005/088).
Das FG Düsseldorf hatte über die Bewertung eines 1.020 qm großen Grundstücks im Außenbereich für Zwecke der Grundsteuer zu entscheiden. Das Grundstück befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 Euro/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 Euro/qm ausweist. Das Gericht ordnete das Flurstück als landwirtschaftliche Fläche i. S. v. § 3 Abs. 1 ImmoWertV 2021 ein (Az. 11 K 2040/24).
In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt für Gesellschaftsanteile an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Beteiligung von Private Equity. Hierzu hat der Vorstand der WPK Stellung genommen.
Das BMWE berichtet, dass sich nach der spürbaren Belebung zu Jahresbeginn bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland eine etwas schwächere Dynamik im zweiten Quartal andeutet. Zwar hätten sich die Stimmungsindikatoren in den letzten Monaten - vor allem mit Blick auf die Geschäftserwartungen -spürbar aufgehellt; die jüngsten Daten zur konjunkturellen Entwicklung selbst würden allerdings noch ein verhaltenes Bild zeichnen.
Künftig wird die WPK sämtliche Rechnungen, Gebühren- und Beitragsbescheide ausschließlich elektronisch im ZUGFeRD-Format versenden. Dieses Thema betrifft nicht nur die WPK, viele WP/vBP-Praxen werden sich mit der E-Rechnung auseinandersetzen müssen – teils freiwillig, teils verpflichtend.