Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Az. L 8 U 3211/23 ZVW).
Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch grundlegend ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3541) hat die Regierung nun dem Bundestag zugeleitet.
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für saubere Unternehmensflotten vorgelegt. Ziel ist es, die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge in Unternehmensflotten zu beschleunigen und den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität voranzutreiben.
Der Rechtsakt wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft. Das berichtet die WPK.
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23).
Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und die geltend gemachten Beitragsforderungen daher nicht bestehen. (Az. 172 C 17124/24).
