Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen (Az. 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20).
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche sie im Rahmen ihrer Bewerbung vorlegte, die Grundsätze der wissenschaftlichen Redlichkeit vorsätzlich nicht eingehalten hat (Az. 2 Ca 345/23).
Das BMF hat sich mit den Folgen aus dem BFH-Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023 befasst (Az. IV C 2 - S-2204 / 24 / 10001 :001).
Das OVG Schleswig-Holstein hat die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt (Az. 6 KN 1/24 und 6 KN 2/24).
Das LSG Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob ein Jobcenter berechtigt war, ein Geldgeschenk für eine Pilger-Reise als Einkommen bzw. Vermögen auf das Bürgergeld anzurechnen (Az. L 18 AS 684/22).
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen - nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.