Mit dem Entwurf einer Entschließung des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen. Im Vordergrund steht kein vollständiges Parallel-Steuersystem, sondern ein modularer Ansatz, der grenzüberschreitende Aktivitäten durch Standardisierung, digitale Verfahren und mehr Rechtssicherheit erleichtern soll.
Der zypriotische Präsident als amtierender EU-Ratsvorsitzender sowie die Präsidenten des EU-Parlaments und der EU-Kommission haben einen gemeinsamen Fahrplan “Ein Europa, ein Markt” unterzeichnet.
Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung i. H. v. fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim OVG Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben (Az. 13 A 3462/25).
Die Klägerin hatte in der Apotheke des Beklagten über fünf Jahre hinweg ohne Vorlage von Rezepten abhängig machende Medikamente erworben. Das OLG Frankfurt bestätigte einen Schmerzensgeldanspruch, der unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens und teilweiser Verjährung mit 8.000 Euro bemessen wurde (Az. 8 U 131/24).
Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen erreichen wollte (Az. 8 K 1975/25.GI).
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz soll die tägliche Betreuungszeit in einer Kindertageseinrichtung im Regelfall durchgängig sieben Stunden umfassen. Im Einzelfall kann aber auch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit ausreichend sein, insbesondere wenn ein Erziehungsberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10075/26.OVG).
