Ab dem 1. Juli hebt die EU eine veraltete Zollbefreiung für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf. Für Waren aus Drittländern, die online gekauft und direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden, wird nun eine Zollgebühr von 3 Euro pro Artikel erhoben. Zölle werden von den Zollbehörden von den Plattformen oder anderen Unternehmen erhoben, die mit dem Verkauf und der Beförderung der eingeführten Waren befasst sind. Verbraucherinnen und Verbraucher, die online einkaufen, brauchen daher keine zusätzliche Zahlung bei der Lieferung tätigen.
871 Tage nach dem ersten Entwurf hat das BMF den Verbänden eine überarbeitete Fassung der Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) vorgelegt. Zuvor hatte es sich allein mit den Softwareanbietern beraten. Der DStV hat den neuen Entwurf geprüft. Er begrüßt praxistaugliche Standards für digitale Außenprüfungen, sieht aber klaren Nachbesserungsbedarf.
Die deutschen Unternehmen nehmen bei sich große Investitionsrückstände wahr. In einer Unternehmensbefragung, die KfW Research gemeinsam mit 19 Spitzen-, Fach-, und Regionalverbänden der deutschen Wirtschaft durchgeführt hat, gaben 92 Prozent der Unternehmen an, dass sie grundsätzlich Investitionsbedarf haben.
Das BMF hat die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge (Stand: 1. Juli 2026) veröffentlicht (Az. IV C 5 - S 2341/00026/004/005).
Das Hessische Nachbarrecht sieht grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, die die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich schwerer und nicht mehr hinzunehmender Beeinträchtigungen ist nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung bei dem streitgegenständlichen Grundstück nicht erfüllt, entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 132/22).
Das FG Münster hat die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.12.2018 in voller Höhe ausgesetzt. Der Senat hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat (Az. 9 V 583/26).
