Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der im Land Berlin eingeführte Probeunterricht zur Eignungsfeststellung für das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/2026 bei Schülern, die nach der Förderprognose den erforderlichen Notendurchschnitt verfehlt haben, ist nicht zu beanstanden. Das hat das VG Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden (Az. VG 3 L 77/25 u.a.).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token nicht zu beanstanden ist (Az. I-20 UKl 9/24).
Die deutsche Wirtschaft tritt auch 2025 auf der Stelle. In ihrem Frühjahrsgutachten prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute für das laufende Jahr eine Zunahme des Bruttoinlandsproduktes von lediglich 0,1 %. Für das Jahr 2026 erwarten die Institute einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,3 %.
Der BFH entschied, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen (Az. X B 21/25 (ADV)).
Der BFH hat entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt (Az. II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22).