Ein Zwischenurteil gem. § 99 Abs. 2 FGO über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 AO wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen. Dies entschied der BFH (Az. II R 39/21).
Der BFH entschied, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen im Rahmen eines Zugewinnausgleichs unter Ehegatten grundsätzlich einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang nach § 17 EStG darstellt. Allerdings ist ein rückwirkender Wegfall des resultierenden Veräußerungsgewinns möglich, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückabgewickelt wird und dieser Irrtum die Geschäftsgrundlage des Vertrags bildete (Az. IX R 4/23).
Die in § 32b Abs. 1 Satz 2 EStG geregelten Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt gelten nur für diejenigen Einkünfte, die aufgrund einer abkommensrechtlichen Steuerfreistellung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies entschied der BFH (Az. I R 5/22).
Weil die elektronische Aktenführung in der Justiz nicht wie gesetzlich vorgesehen bis zum 01.01.2026 flächendeckend umgesetzt werden kann, gibt ein aktueller Gesetzentwurf den Ländern die Möglichkeit, den Start der eAkte um ein Jahr zu verschieben. Die BRAK kritisiert strukturelle Defizite und fordert, die bundeseinheitliche Einführung der eAkte zu forcieren.
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2024 rund 75,3 Mrd. Euro an Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielt. Dies bedeutet ein leichtes Plus von rund 0,2 Mrd. Euro oder 0,2 % gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juli 2025 um 1,5 % niedriger als im Juli 2024. Im Juni 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,3 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Juli 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 %.
