Der Bundestag hat am 30.01.2025 den Gesetzentwurf für „dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ (BT-Drs. 20/14240) angenommen.
Wesentlicher Inhalt ist eine Neustrukturierung des § 6 GwGMeldV-Immobilien, mit der sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise ändern. Der Erhebungsbogen der WPK zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien wird derzeit überarbeitet.
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen stehen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können (Az. IV R 25/22).