Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus zustehen (Az. 23 U 13/24).
Das LG München II hat die Klage einer Supermarkt-Kundin, die über eine Euro-Palette gestürzt war, auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten abgewiesen (Az. 1 O 576/24).
Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu werten. Dies entschied der BFH (Az. IX R 6/24).
Der BFH hat zum Eigentumswechsel an einer teils unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermieteten Immobilie entschieden (Az. V R 16/22).
Die ifo Preiserwartungen sind im Februar nahezu unverändert bei 19,4 Punkten geblieben, nach 19,5 im Januar.
Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich (Az. 6 AZR 155/23). Hierauf weist die BRAK hin.