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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
30. April 2025

Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2025 um 0,2 % höher als im Vorquartal

Das Bruttoinlandsprodukt ist im 1. Quartal 2025 gegenüber dem 4. Quartal 2024 um 0,2 % gestiegen, nachdem es zum Jahresende 2024 zurückgegangen war (-0,2 % im 4. Quartal 2024 zum 3. Quartal 2024). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren sowohl die privaten Konsumausgaben als auch die Investitionen höher als im Vorquartal.

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30. April 2025

Importpreise im März 2025: +2,1 % gegenüber März 2024

Die Importpreise waren im März 2025 um 2,1 % höher als im März 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im März 2025 gegenüber dem Vormonat Februar 2025 um 1,0 %.

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30. April 2025

Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab). Das OVG Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des VG Berlin bestätigt (Az. OVG 1 N 17/25).

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30. April 2025

Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistung nicht behalten

Gegen Geldzahlungen an eine ehemalige Mitarbeiterin des Prüfungsamtes wurden Prüfungen zweier Studentinnen als bestanden in das System der Universität eingetragen. Die Universität hat diese Prüfungsleistungen zu Recht aberkannt, wie das VG Gelsenkirchen entschied (Az. 4 K 1226/22, 4 K 1227/22).

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30. April 2025

Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung aufgrund einer kurz nach dem Kauf undichten Zylinderkopfdichtung dem Käufer nicht für die Reparaturkosten haftet (Az. 6 U 19/20).

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29. April 2025

Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn

Das LG Frankenthal hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte. Einem Handwerker, der einen Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Die zuständige Kammer hat die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns abgewiesen (Az. 8 O 214/24).

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