Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden kann (Az. II R 44/21).
Gehört zum Nachlass der Erblasserin ein ihr als Erstbegünstigte zugestandener Rentenanspruch aus einer liechtensteinischen Stiftung, sodass der Übergang des Rentenanspruchs auf die Nachbegünstigte der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt? Diese Frage hat der BFH geklärt (Az. II R 50/22).
Der BFH hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt (Az. III R 43/22).
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Aufforstungsleistungen eines Land- und Forstwirts auf eigenen und verpachteten Grundstücken bei Gestattung der Angabe dieser Flächen als Ersatzaufforstungsflächen im Rahmen von den Auftraggebern von Behörden auferlegten Pflichten zur Ersatzaufforstung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder dem Regelsteuersatz unterliegen (Az. V R 18/22).
Der BFH hatte zu klären, ob die Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet (Az. VI R 18/22).
Der BGH hat entschieden, dass bereits die Überlassung von Personalakten einer Bundesbehörde an Landesbeamte ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten sein kann, was zu einem immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO führen kann (Az. VI ZR 365/22). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.