Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das LG Frankfurt am Main verwiesen (Az. 4 Ca 2061/24).
Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer Koblenz gegen IHK-Beiträge, die unter Verwendung eines Risikokalkulationsmodells ermittelt worden sind, abgewiesen (Az. 5 K 645/23.KO).
Der BFH hat in zwei Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, die im grenzüberschreitenden Sachverhalt im Anwendungsbereich eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu einer ausländischen Betriebsstätte führen. Aus einer solchen Betriebsstätte erzielt der Steuerpflichtige in der Regel Einkünfte, die im Inland steuerfrei sind und nur der ausländischen Besteuerung unterliegen (Az. I R 47/21 und I R 39/21).
Der BFH hat entschieden, dass mit Blick auf sog. Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann (Az. I R 41/21).
Der BFH hatte zur Steuerfreiheit einer Ausschüttung einer luxemburgischen SARL bei vorherigem außerordentlichem Ertrag durch Darlehensverzicht der deutschen Muttergesellschaft zu entscheiden (Az. I R 12-13/21).
Bei der im Verfahren der AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen lt. BFH ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 01.07.2021 erfolgt sind (Az. II B 54/24 (AdV)).