Am 27.12.2024 wurde das Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2024 Nr. 438). Gegenüber dem Regierungsentwurf neu eingefügt wurde § 34d Abs. 13 GewO, der eine neue Prüfungsaufgabe auch für WP/vBP enthält. Darauf weist die WPK hin.
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im November 2024 gegenüber Oktober 2024 um 5,4 % gefallen.
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist vorläufig verpflichtet, der Axel Springer-Verlagsgruppe Auskunft darüber zu geben, ob an einem zwischenzeitlich verstorbenen Patienten nach der Implantation eines Cardiobandes eines bestimmten Herstellers weitere medizinische Eingriffe vorgenommen worden sind. Dies entschied das VG Mainz (Az. 4 L 686/24).
Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn die Vermieterin den Wohnraum für den Vater ihres Lebensgefährten, mit dem sie nicht verheiratet ist, benötigt, da er nicht als „Familienangehöriger“ im Sinne des Mietrechts angesehen werden kann (Az. 1 S 16/24).
Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 125/23).