Wer den mehrfachen Aufforderungen der Bank zur Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen nicht nachkommt, riskiert die Kündigung des Girokontos. So das LG Flensburg (Az. 3 T 1/23).
Der BGH hat in drei Revisionsverfahren über den Urheberrechtsschutz von Birkenstock-Sandalen entschieden. Die Sandalenmodelle stellen keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst dar (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24 und I ZR 18/24).
Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 20a Infektionsschutzgesetz festgestellt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Norm - die die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen bezogene grundsätzliche Pflicht zum Gegenstand hatte, eine COVID-19-Schutzimpfung oder eine Genesung von der COVID-19-Krankheit nachzuweisen - im Zeitraum vom 7. November bis 31. Dezember 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar war (Az. 1 BvL 9/24).
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Januar 2025 um 0,5 % höher als im Januar 2024. Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,8 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Januar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 %.
Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz statt der Leistung aus (Az. 10 AZR 57/24).
Der BGH hat entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm i. S. v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet (Az. VIII ZR 138/23).