Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine neu gegründete GmbH nach § 6a GrEStG begünstigt ist (Az. II R 2/22).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch bei der Übertragung von Anteilen innerhalb einer ausländischen Unternehmensgruppe, welche zu einer Verlängerung der Beteiligungskette führt, anzuwenden ist, sodass mangels eines Wechsels der Herrschaftsmacht kein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 oder Nr. 4 GrEStG vorliegt (Az. II R 36/21).
Der BFH hatte zu klären, ob eine Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung gebildet werden kann (Az. XI R 24/21).
Strafrechtlich eingezogene Bestechungsgelder führen, wie der BFH entschieden hat, umsatzsteuerrechtlich dazu, dass die Bemessungsgrundlage der in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätze auf den um die eingezogenen Bestechungsgelder geminderten Betrag zu reduzieren ist (Az. XI R 6/23).
Der BFH hat entschieden, dass Flugunterricht, der dazu dient, eine sog. Privatpilotenlizenz für Hobbyflieger (Private Pilot Licence) zu erlangen, nicht von der Umsatzsteuer befreit ist (Az. XI R 31/22).
Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob es sich bei sog. Kälberhütten um ein aus anderen Stoffen vorgefertigtes Gebäude handelt, welches in die Position 9406 KN einzureihen ist, und dieser von einem durchschnittlich großen Menschen in aufrechter Haltung betreten und genutzt werden können muss (Az. XI R 24/21).