Das BMJ will berufsaufsichtliche Maßnahmen von Anwalts- und Steuerberaterkammern und Rechtsbehelfe dagegen neu ordnen. Die BRAK begrüßt das Vorhaben im Grundsatz. Mit Blick auf eine effiziente Aufsichtspraxis der Kammern zeigt sie aber auch Schwächen des Gesetzentwurfs auf.
Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf für eine entsprechende Verordnung enthält der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums praktische Verbesserungen für die Rechtsanwaltskammern. Die BRAK sieht weiterhin Kritikpunkte und verweist erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
Die Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (StBPPV) ist wirksam, obwohl sie vor der Anwendbarkeit der Ermächtigungsgrundlage erlassen wurde. Streitig war vor dem FG Hamburg, ob die per E-Mail, Post und schließlich per besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) erhobene Klage zulässig gewesen ist (Az. 6 K 148/23).
Das FG Hamburg hat erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA mit Blick auf die phG der KGaA keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt (Az. 3 K 134/22).
2025 ist gestartet. Damit laufen in vielen Unternehmen auch die alljährlichen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr in den Verhandlungstopf geworfen werden. Spielraum für eine Lohnerhöhung gibt es dennoch. Das bestätigt auch das BMF auf Nachfrage des DStV.
Das BMF hat die Entwürfe der Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 01.03.2025) veröffentlicht.