Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und der Umsetzung neuer Vorgaben des EU-Rechts. Der Gesetzentwurf setzt die europäischen Vorgaben 1:1 in deutsches Recht um.
Das BMF hat festgelegt, wie die Grundsätze des BFH-Urteils X R 35/19 vom 29. Januar 2025 bei Übertragungen von aktiven Gewerbebetrieben vor bzw. nach dem 17. April 2025 anzuwenden sind (Az. IV C 6 - S 2240/00044/019/033).
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG. So das BAG (Az. 3 AZR 24/25).
Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2025. Die Weichen sind gestellt, damit Rekordinvestitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgen können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig besser vor Verschuldung geschützt. Gigabit-Netze können schneller und billiger ausgebaut werden.
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Oktober 2025 zusammengefasst.
Die jüngste Steuerschätzung zeigt einmal mehr: Ohne Wachstum stockt der Mittelzufluss in die öffentlichen Kassen. Vor allem Umsatz- und Lohnsteuer tragen zur Stabilisierung des Steueraufkommens bei, doch die schwache Konjunktur hinterlässt Bremsspuren bei den Unternehmensteuern. Jetzt gilt es lt. DIHK, sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu konzentrieren - auch beim Einsatz des neuen Sondervermögens.
