Das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Ausbildungskanzleien sichtbar machen und qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern machen sich gemeinsam stark gegen Fachkräftemangel und starteten gemeinsam mit dem Qualitätssiegel. Hierauf weist die BRAK hin.
Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert. Diese adressieren u. a. die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs.
Ab August 2026 gelten nach der KI-Verordnung Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte. Die BRAK spricht sich in einem Positionspapier für eine weite Auslegung dieser Pflichten aus und will private Rechtsdurchsetzung stärken. Gegen Biometrie- und Emotionserkennungssysteme hat die BRAK nach wie vor erhebliche Bedenken.
In den vergangenen Jahren meldeten immer mehr Unternehmen Insolvenz an. Zu viel Bürokratie, die hohen Energiepreise und die hartnäckige Wirtschaftsflaute belasten die Firmen stark. Auch im Jahr 2025 dürften nochmals mehr Unternehmen Konkurs anmelden als im Vorjahr, zeigt eine neue Studie des IW Köln.
Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers „gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. Vesting-Periode entstanden sind. So das BAG (Az. 10 AZR 67/24).
Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier immanente Unberechenbarkeit und Gefahr keinem anderen Schaden zufügt? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S 45/24).