Die deutsche Wirtschaftsleistung fiel zum Jahresende 2024 mit einem BIP-Rückgang um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal schwächer aus als zunächst gemeldet. Aktuelle Frühindikatoren zeigen eine leichte Aufhellung, wobei sich die Zweiteilung zwischen positiv tendierendem Dienstleistungssektor und rezessiver Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe fortzusetzen scheint. Eine spürbare wirtschaftliche Belebung zu Jahresbeginn ist noch nicht erkennbar.
Das LG Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte (Az. 9 O 112/23).
Die der Telekom Deutschland GmbH erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss des VG Neustadt hervor (Az. 5 L 18/25.NW).
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Die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt. Dies entschied der BFH (Az. VI R 28/22).
Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte.
