Der BGH hat entschieden, dass eine Inkassovergütung auch dann einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, wenn es sich bei dem vom Gläubiger mit der Einziehung der Forderung beauftragten Inkassodienstleister um ein mit ihm i. S. v. § 15 AktG verbundenes Unternehmen handelt und die zwischen diesen beiden Gesellschaften getroffenen Vereinbarungen dazu führen, dass eine (unmittelbare) Zahlung der Vergütung durch den Gläubiger an den Inkassodienstleister im Regelfall ausscheidet (Az. VIII ZR 138/23).
Das FG Niedersachsen entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (Az. 9 K 83/24).
Die Mehrheit der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen in der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe haben bereits persönlich generative künstliche Intelligenz (KI) genutzt. Dabei beeinflussen die eigenen Erfahrungen, wie optimistisch sie Produktivitätspotenziale generativer KI einschätzen. Dies zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des ZEW.
Das BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden zweier Arbeitgeberinnen stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten (Az. 1 BvR 1109/21).
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2024 gegenüber November 2024 um 0,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2023 lag der Auftragsbestand im Dezember 2024 kalenderbereinigt 0,6 % niedriger.
Acht von zehn Unternehmerinnen und Unternehmer sehen ihre Freude an der unternehmerischen Tätigkeit durch die aktuelle Bürokratiebelastung schwinden. Gleichwohl sind viele bereit, ihre Praxiserfahrung mit bürokratischen Vorgaben in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Eine Studie des IfM Bonn kommt zu dem Schluss, dass Praxis-Checks hierzulande eine Lücke innerhalb der Maßnahmen zum Bürokratieabbau füllen. Ihr vermehrter Einsatz sei daher ausdrücklich zu begrüßen.
