Der BFH nimmt Stellung zu der Frage der Höhe des Vorsteuerabzuges einer Insolvenzschuldnerin aus der Rechnung des Insolvenzverwalters (Az. XI R 8/22).
Der BFH nimmt Stellung zum Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug bei Fortführung des Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, das für private und betriebliche Schulden geführt wird (Az. XI R 20/22).
Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt (Az. IV R 29/22).
Der BFH hatte u. a. zu klären, welche Kriterien zur Erschütterung des Anscheinsbeweises der privaten Pkw-Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkws heranzuziehen sind (Az. III R 34/22).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden können (Az. XI R 1/22).
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 4/22).