Das Bundesverfassungsgericht hat finanzgerichtliche Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben (Az. 1 BvR 1718/24).
Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 wird durch dieses Schreiben an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und die erfolgten AO-Änderungen angepasst und neu gefasst (Az. IV D 1 - S 0550/00340/007/037).
Das Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz dar (Az. III C 2 - S 7221/00019/005/056).
Mit BMF-Schreiben vom 7. Juli 2025 wurde das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 und dessen (Az. IV D 1 - S 0229/00120/007/030)Anlage 1 punktuell geändert bzw. ergänzt.
In einer gemeinsame Pressemitteilung des BMF und des französischen Finanzministeriums haben der Bundesfinanzminister und sein französischer Amtskollege haben ihr gemeinsames Engagement zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa durch die Ankündigung einer bilateralen Initiative bekräftigt.
Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben die EU-Abgeordneten einen Bericht abgestimmt, der Einfluss auf die künftige EU-Gesetzgebung mit Bezug zum Berufsrecht der Steuerberaterschaft nehmen könnte. Mit dem Abstimmungsergebnis zeigt sich der DStV zufrieden.