Die Bundesregierung hat heute beschlossen, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs zu unterzeichnen. Ziel des völkerrechtlichen Übereinkommens ist es, die anwaltliche Berufsausübung gegen Angriffe abzusichern. Auch soll die herausgehobene Rolle der Anwaltschaft für die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit anerkannt werden. Es handelt sich um das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft.
Das BMF hat den Referentenentwurf der Achten Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (CbCRAusdV) veröffentlicht.
Das OLG Nürnberg hat in der Berufungsinstanz die Klage des Eigentümers eines in einer historischen Burg untergebrachten Hotels gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Wasserschadens abgewiesen (Az. 8 U 9/25).
Unternehmen in Deutschland klagen derzeit seltener über Fachkräftemangel. Im Oktober erklärten 25,8 Prozent der Unternehmen, dass ihre Geschäftstätigkeit wegen fehlenden Personals eingeschränkt sei. Im vierten Quartal 2024 waren es noch 31,9 Prozent, im Sommer 2022 sogar 49,7 Prozent. Der Grund für den Rückgang ist allerdings ein wenig erfreulicher: die nach wie vor schwache Konjunktur. Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Fachkräftebarometers.
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kläger Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, weil seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund nachgewiesener Spannungskopfschmerzen glaubhaft feststand (Az. 3 SLa 138/25).
Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 42/24).
