Der BFH hat in drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält (Az. II R 31/24).
Der BFH entschied u. a., dass laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG regelmäßig nicht unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen (Az. VIII R 14/23).
Der BFH hat u. a. zu entscheiden, in welchem Umfang Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren sind (Az. VIII R 13/23).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Insolvenzverwalter im Rahmen einer Antragsveranlagung i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG die alleinige Erklärungsbefugnis zur wirksamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung hat (Az. VI R 5/23).
Das VG Trier hat die Klage der Hinterbliebenen eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung seines Ablebens als Dienstunfall und Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine erhöhte Unfallhinterbliebenenversorgung abgelehnt (Az. 7 K 2200/25 .TR).
Ziel einer EU-Initiative ist, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.
