Die technischen Vorgaben in der Kassensicherungsverordnung sollen klarer, ihre Anwendung einfacher werden. Doch die ein oder andere Hürde ist noch zu nehmen. Der DStV fordert vor allem, keine neuen Rechtsunsicherheiten zu schaffen, Kostenexplosionen zu vermeiden und mögliche zeitliche Engstellen im Blick zu behalten.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren müssen Vollstreckungstitel noch auf Papier vorgelegt werden. Ein aktueller Gesetzentwurf will das ändern. Die BRAK begrüßt, dass die verbliebenen Medienbrüche beseitigt werden sollen. Zur technischen Umsetzung macht sie differenzierte Vorschläge.
Wer in derselben Sache als Anwalt und Notar tätig wird, verstößt gegen das Tätigkeitsverbot gem. § 45 BRAO und verliert den Vergütungsanspruch (Az. 7 W 4/25). Auf diesen Beschluss des OLG Schleswig weist die BRAK hin.
Das LAG Köln hat die Berufung der Beklagten gegen die Entscheidung des ArbG Bonn, mit der das Arbeitsverhältnis der klagenden Arbeitnehmerin gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 70.000 Euro aufgelöst wurde, größtenteils zurückgewiesen und die Höhe der Abfindungssumme wegen einer geringfügig abweichenden Berechnungsweise auf 68.153,80 Euro festgesetzt (Az. 4 SLa 97/25).
Das LSG Hessen hat in zwei Verfahren jeweils entschieden, dass der kausale Zusammenhang zwischen der COVID-19-Schutzimpfung und den Erkrankungen der betroffenen Personen nicht hinreichend wahrscheinlich ist (Az. L 1 VE 24/24 und L 1 VE 35/24).
Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne weiteres eine Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Das LAG Schleswig-Holstein hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt (Az. 5 Sa 222 d/24).