Die EFRAG hat am 03.12.2025 ihren Entwurf zur Überarbeitung der ESRS an die EU-Kommission übergeben mit dem Ziel, Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für große Unternehmen deutlich zu vereinfachen.
Der BGH hat entschieden, dass die Filmfigur "Miss Moneypenny" kein bezeichnungsfähiges Werk ist und ihr Name deshalb keinen Werktitelschutz genießt. Die Bezeichnung „Moneypenny“ dürfe daher zur Bewerbung von Sekretariatsdienstleistungen und Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen verwendet werden (Az. I ZR 219/24).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstellt (Az. X R 19/22).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Fälligkeitsregelung in Bezug auf die Zinsforderung (Novationsvereinbarung) allein deswegen einer Auswechslung des Schuldgrunds und damit einer Schuldumschaffung gleichkommt, weil die vertragliche Hauptpflicht in Gestalt der Darlehensrückzahlung bereits weggefallen ist und damit der akzessorische Zusammenhang des Zinsanspruchs als Nebenforderung mit der Darlehensverbindlichkeit als Hauptforderung gelöst wird (Az. VIII R 30/23).
Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts oder der entgeltliche Verzicht auf ein Nießbrauchrecht nicht zu steuerbaren Einkünften im Sinne von § 23 führt (Az. IX R 4/24).
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes erweist, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist (Az. IV R 31/23).
