Das LAG Köln hat die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des ArbG Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt (Az. 10 SLa 289/24).
Das VG Gießen hat den Eilanträgen zweier Antragsteller stattgegeben, mit welchen diese sich gegen die Inanspruchnahme zu Sicherungsmaßnahmen an einer Abbruchkante eines alten Steinbruchs durch die Stadt Gießen wendeten (Az. 1 L 4580/25.GI).
Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2025 lt. Statistischem Bundesamt voraussichtlich +2,4 % betragen, gegenüber August um 0,2 %.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Darauf weist auch die WPK hin.
Das VG Trier hat den Eilantrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes abgelehnt (Az. 8 L 5752/25.TR).
Der BGH hat den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im sog. Dieselskandal für nichtig erklärt. Soweit die Hauptversammlungsbeschlüsse über die Zustimmung zu Haftungsvergleichen mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands angefochten wurden, muss das Oberlandesgericht erneut verhandeln und entscheiden (Az. II ZR 154/23).
