Verpflichtet sich ein § 24 Abs. 1 UStG anwendender Tierzuchtbetrieb gegen Entgelt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung einzuhalten, liegt eine § 24 Abs. 1 UStG unterliegende Leistung vor. Dies entschied der BFH (Az. V R 15/23).
Die Verbrennung von Erdgas hat neben dem Verheizen keinen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d des Energiesteuergesetzes, wenn das durch das Verheizen von Erdgas entstehende Rauchgas zwar passgenau in den weiteren Produktionsprozess eingebunden ist, dafür aber allein die dem Rauchgas immanente Transporteigenschaft ausgenutzt wird. So der BFH (Az. VII R 38/22).
Der BFH legt dem EuGH u. a. die Frage vor, ob die Kosten für die im Zollgebiet der Union erfolgte Erstellung von Druckvorlagen für Umschließungen dem Transaktionswert nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UZK oder nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv ZK/Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK hinzuzurechnen sind, wenn die im Zollgebiet der Union ansässige Käuferin die Druckvorlagen den Lieferanten der Umschließungen im Drittland kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung stellt (Az. VII R 28/21).
Der BFH hat die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Niedersachsen (Az.10 K 182/20) als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt (Az. X B 94/23).
Im November 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Oktober 2024 um 2,1 % gestiegen und die Importe um 3,3 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 um 3,5 %, die Importe nahmen um 2,9 % ab.
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im November 2024 gegenüber Oktober 2024 um 1,5 % gestiegen.