Der BFH nimmt in den gemeinsamen Entscheidungen Stellung zu der Frage, ob die Vorschrift des § 52d FGO auch dann Anwendung findet, wenn der Steuerberater die Klage gemäß § 47 Abs. 2 FGO beim zuständigen Finanzamt in eigenhändig unterschriebener Papierform eingereicht hat (Az. X R 11/24 und X R 12/24).
Der BFH hat dem EuGH eine Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit (Az. IX R 39/21)?
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob allein entscheidend ist, dass die digitale Infrastruktur des beSt vollumfänglich und funktionstüchtig zur Verfügung stand (Az. X R 31/23).
Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) auch bei Anbringung der Klage beim Finanzamt nach § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO besteht (Az. IX R 7/24).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes der betreffende Grund und Boden mit einem Betrag von null Euro anzusetzen ist, weil das Denkmal dauerhaft erhalten werden muss (Az. IX R 26/24).
Das LAG Düsseldorf entschied, dass eine vulgäre, aber nicht persönlich gemeinte Kritik an der Schichtführung keine schwerwiegende Beleidigung darstellt und daher die Kündigung des Mitarbeiters unverhältnismäßig sei (Az. 3 SLa 699/24).
