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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
20. Juni 2025

BFH: Leistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld – Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung

Der BFH hatte zur Auslegung und Erweiterung des § 37 AO zu entscheiden, ob der Klägerin, die zur Zahlung einer fremden Steuerschuld genötigt bzw. erpresst wurde, ein Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO sui generis zusteht (Az. X R 20/23).

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20. Juni 2025

BFH zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren

Der BFH hat zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren entschieden (Az. IX B 19/25).

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20. Juni 2025

BFH: Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG – Tilgung eines Darlehens des Ehegatten

Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals. Dies entschied der BFH (Az. X R 6/22).

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20. Juni 2025

BFH: Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Der BFH entschied, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll (Az. VI R 11/22).

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20. Juni 2025

IMK: Kein empirischer Beleg dafür, dass weniger Feiertage das Wachstum stärken

In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das u. a. ergibt eine neue IMK-Kurzstudie der Hans-Böckler-Stiftung.

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20. Juni 2025

Keine Verpflichtung des Betriebsstätten-Finanzamts zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige

Das Niedersächsische FG entschied, dass der Haftungstatbestand mit dem Entstehen der Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 36 Abs. 1 EStG) weiterhin an den Lohnsteueranspruch und nicht an den bereits entstandenen Einkommensteueranspruch anknüpft mit der Folge, dass damit die vorläufig entstandene Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers Grundlage der Haftung bleibt, und nicht dessen Einkommensteuerschuld (Az. 9 K 155/22).

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