Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im September 2025 um 10,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat erneut die Vorgehensweise des Jobcenters bei der Festlegung der Mietobergrenzen für das Stadtgebiet Hannover gebilligt und die anderslautenden Urteile der ersten Instanz aufgehoben (Az. L 11 AS 431/22, L 11 AS 245/24, L 11 AS 261/23 und L 11 AS 23/20).
Das Geschäftsklima im Mittelstand hat sich im September zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Es sank um 2,9 Punkte auf minus 16,1 Zähler. Bei den Großunternehmen war der Rückgang mit minus 0,5 Punkten geringer. Damit kommt der noch zu Jahresbeginn beobachtete Stimmungsaufschwung ins Stocken. Dies sind die Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.
Die Bundesregierung will Verwaltung und Gesetzgebung modernisieren. Die BRAK weist auf einen für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Aspekt hin: ein neuer Standard in der Rechtsetzung, der auf eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und adressatenfreundliche Gestaltung setzt - Rechtsregeln sollen als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein.
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 14.24).
