VOGLER–BAIER OHG
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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
20. Juni 2025

Jahresbericht 2024 der WPK

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht.

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20. Juni 2025

Konsultation des IESBA zu kollektiven Anlageinstrumenten und Pensionsfonds

Am 17. Juni 2025 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zu kollektiven Anlageinstrumenten (Collective Investment Vehicles – CIVs) und Pensionsfonds Stellung genommen.

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20. Juni 2025

Europäische Digitalgesetzgebung im Fokus des DStV

Auch in dieser Legislaturperiode nimmt die europäische Digitalgesetzgebung Fahrt auf. Der DStV hat sich an zwei Konsultationen auf EU-Ebene zur Förderung von KI in Wirtschaft und Verwaltung sowie zum Aufbau einer europäischen Cloud- und Edge-Infrastruktur beteiligt.

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20. Juni 2025

Rat legt seinen Standpunkt zur Praktikumsrichtlinie fest

Der Rat hat am 19.06.25 seine Position zur Praktikumsrichtlinie in Form einer allgemeinen Ausrichtung festgelegt. Sie dient als Grundlage (Verhandlungsmandat) für die kommenden Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament, um eine Einigung zu dem Dossier zu finden. Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt bisher noch nicht festgelegt.

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20. Juni 2025

Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 22. Änderung der Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer

Der Beirat beabsichtigt nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Die WPK weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.

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20. Juni 2025

Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds – Benachteiligungsverbot

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. So das BAG (Az. 7 AZR 50/24).

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