Auch in dieser Legislaturperiode nimmt die europäische Digitalgesetzgebung Fahrt auf. Der DStV hat sich an zwei Konsultationen auf EU-Ebene zur Förderung von KI in Wirtschaft und Verwaltung sowie zum Aufbau einer europäischen Cloud- und Edge-Infrastruktur beteiligt.
Der Rat hat am 19.06.25 seine Position zur Praktikumsrichtlinie in Form einer allgemeinen Ausrichtung festgelegt. Sie dient als Grundlage (Verhandlungsmandat) für die kommenden Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament, um eine Einigung zu dem Dossier zu finden. Das EU-Parlament hat seinen Standpunkt bisher noch nicht festgelegt.
Der Beirat beabsichtigt nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Die WPK weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.
Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. So das BAG (Az. 7 AZR 50/24).
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass jedenfalls dann keine Pflicht zur Übermittlung der Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 FGO besteht, wenn ein Rechtsanwalt beim Finanzgericht eine Klage in eigener Sache erhebt, in der Klageschrift seinen beruflichen Status nicht offenlegt und die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für ihn unzumutbar ist (Az. 3 K 3005/23).
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt.