Der BFH hatte zu entscheiden, ob allein der Umstand, dass Vertragsbeziehungen nur zwischen Schülern und (Fahr-)Schule und nicht jeweils zwischen dem einzelnen Schüler und dem selbstständigen (Fahr-)Lehrer bestehen, das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ausschließen (Az. V R 23/24).
Der BFH hat zur Auslegung des Begriffs der berufsbildenden Einrichtungen gemäß § 3 Nr. 13 GewStG entschieden (Az. V R 33/23).
Der BFH hat die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert (Az. IX R 23/24).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 13 GewStG i. d. F. des Streitjahres 2017 auch die Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung erfasst (Az. V R 32/23).
Der BFH hat entschieden, dass es der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegensteht, wenn die Sicherheitsleistung, die das Hauptzollamt zuvor festgesetzt und die der Versender dementsprechend geleistet hatte, nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt (Az. VII R 33/22).
Der BFH hatte sich u. a. mit der Frage zu befassen, ob Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen i. S. des § 33 Abs. 2 EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen ist (Az. VI R 15/23).
