Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT-Drs. 21/4298). Ziel ist es v. a., Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen - u. a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu modernisieren.
Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen. So der BFH (Az. V R 23/23).
Der BFH entschied zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Remanenzkosten im Leistungsaustausch zwischen Transfergesellschaft und Alt-Arbeitgeber (Az. V R 10/23).
Der BFH entschied, dass die unentgeltliche Überlassung von Stadiontribüne und Flutlichtanlage eines Sportvereins an die ausgegliederte GmbH zwar keine Entnahmebesteuerung auslöst, jedoch eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums vorzunehmen ist (Az. V R 36/23).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wann ein Gewinnabführungsvertrag als tatsächlich durchgeführt gilt (Az. I R 37/22).
Der für Arbeitnehmer entwickelte Anscheinsbeweis, wonach ein zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen regelmäßig auch privat genutzt wird, gilt nicht in gleicher Weise bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer. So entschied der BFH (Az. I B 17/24).
