Das Flaggenrecht, das Schiffsregisterrecht und das Seefischereirecht sollen modernisiert, entbürokratisiert und an die Digitalisierung angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen umzugehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des BMJV hat das Kabinett beschlossen.
Der BFH hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25).
Der Widerruf von Baukostenzuschüssen für Kindertagesstätten zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kann lt. VG Trier nicht ohne Weiteres darauf gestützt werden, dass nicht alle geförderten U3-Plätze in Betrieb genommen wurden, wenn ein Bedarf hierfür entgegen früherer Prognosen nicht vorhanden ist (Az. 8 K 4195/25.TR, 8 K 4101/25.TR und 8 K 4197/25.TR).
Das BMF aktualisiert sein Schreiben zu den Anwendungsfragen zum InvStG, das zuletzt am 18.11.2024 geändert worden war (Az. IV C 1 -S 1980/00206/032/046).
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf sollte ab 2026 durch die Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV die Regel werden. Doch kurz vor Jahreswechsel justierte der Deutsche Bundestag im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes nach. Die geplante Neuerung warf einige Fragen auf. Das BMF gab dem DStV nun dankenswerterweise eine erste Einschätzung.
