Der BFH entschied, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen (Az. X B 21/25 (ADV)).
Der BFH hat entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt (Az. II R 38/22, II R 41/22 und II R 42/22).
Handelt es sich bei den Stromentnahmen für die Entladekräne, die Kohleförderbänder, das Kohlekreislager, die Tagesbunker, die Bearbeitung von Kohle, die Anlieferung und Lagerung von Kreide, der Lagerung von Ammoniakwasser und der Aufbereitung des Abwassers um Verbräuche, die in einem engen Zusammenhang mit der Stromerzeugung im eigentlichen Sinne stehen und damit gemäß §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, 12 Abs. 1 StromStV zu privilegieren sind? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. VII R 31/21).
Der BFH legt dem EuGH Fragen zur Auslegung des Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vor (Az. II R 38/21).
Statt auf die erwarteten 2,5 Prozent klettert der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr im Schnitt auf 2,9 Prozent. Das zeigt eine neue Studie des IW Köln. Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt das teuer zu stehen.
EU-Kommissar Stéphane Séjourné gab im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments interessante Einblicke in die zu erwartende Binnenmarktstrategie. Der DStV war vor Ort und berichtet.
