Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Krankenkasse im Streitfall den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen eines Ermessensfehlers zurücknehmen muss (Az. 10 KR 343/24 B ER).
Das BMF teilt mit, dass das Schreiben vom 14. Januar 2022 aufgrund der Aufhebung des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März
2024 durch dieses Schreiben ersetzt wird (Az. IV C 6 - S 2241/21/10004 :001).
Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 12.23).
Das Kabinett hat am 11. Dezember 2024 Änderungen des EEG 2023 zu Bio-Energie beschlossen. Das BMWK hat ein umfassendes Biomassepaket vorgelegt, das die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz wesentlich verbessert und systemdienliche Flexibilität für eine Anschlussförderung einfordert. Die Regelungen zielen darauf ab, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen. Insgesamt können so auch Kosten gegenüber dem Status quo eingespart werden und das EEG-Konto zukünftig entlastet werden.
Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Dies sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.