Der BFH nimmt zu den Fragen Stellung, ob Art. 6 DBA-Australien 1972 auch Immobilienveräußerungsgewinne erfasst und ob mit Inkrafttreten des DBA-Australien 2015 das inländische Besteuerungsrecht für Immobilienveräußerungsgewinne weggefallen und somit ein Entstrickungsgewinn entstanden ist (Az. I R 6/23).
Der BFH hat entschieden, dass eine sog. steuerrechtliche Entstrickung in grenzüberschreitenden Fällen - ein Vorgang, bei dem stille Reserven von Wirtschaftsgütern aufgedeckt und besteuert werden, weil ansonsten Deutschland sein Besteuerungsrecht verlieren würde - grundsätzlich auch durch eine bloße Rechtsänderung eintreten kann - „passive“ Entstrickung (Az. I R 41/22).
Der BFH entschied zur Frage der Steuerpflicht einer Einmalzahlung von der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) an einen seiner Zivilangestellten zur Abgeltung von Versorgungsbezügen (Az. VI R 24/23).
Das BMWE berichtet über die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar. Preis-, kalender- und saisonbereinigt gab es eine Abnahme gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozent.
Das SG Landshut entschied, dass die Rückzahlungsforderung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers rechtmäßig ist (Az. S 16 AL 83/24).
Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen.
