VOGLER–BAIER OHG
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Infothek

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
9. März 2026

Betriebsgefahr eines geparkten Autos

Das AG München entschied, dass die Halterin eines verkehrsbehindernd in einer Durchfahrt geparkten Fahrzeugs bei einem Rangierunfall wegen erhöhter Betriebsgefahr mit 20 % mithaftet (Az. 344 C 8946/25).

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9. März 2026

Anwaltshonorar: Abrechnung im 15-Min-Takt auch bei Unternehmen unzulässig

Anwältinnen und Anwälte dürfen in ihren AGB nicht vorgeben, dass bei einem Stundenhonorar nur in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet wird, so entschied das OLG Düsseldorf (Az. 24 U 65/22). Dies gelte nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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9. März 2026

Unternehmensbefragung: Vier von fünf Unternehmen klagen über mehr Bürokratie

Auch in den vergangenen drei Jahren ist der bürokratische Aufwand für Unternehmen in Deutschland deutlich gestiegen. Das zeigt eine Studie des IW Köln. Abhilfe leisten könnten mehr Selbstverpflichtungen und Vertrauen.

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9. März 2026

Wieder mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

An der Spitze mittelständischer Unternehmen in Deutschland sind wieder etwas mehr Frauen anzutreffen. Von den rund 3,87 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande wurden im Jahr 2025 lt. KfW-Mittelstandspanel rund 16 Prozent von einer Frau geführt. Ein Jahr zuvor waren es 14,3 Prozent, im Jahr 2022 sogar 19,7 Prozent.

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9. März 2026

Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig

Das OLG Düsseldorf hat heute entschieden, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen (Az. VII Verg 29/22).

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6. März 2026

Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH

Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).

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