Der digitale Fahrzeugschein kann nun auch von Unternehmen genutzt werden. Mit der i-Kfz-App setzt die Bundesregierung eines der Hebelprojekte der Modernisierungsagenda um. Der digitale Führerschein soll perspektivisch ebenfalls in die i-Kfz-App integriert werden.
Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht einer Stadt bei einem Sturz auf historischem Altstadtpflaster? Begründet eine mehrere Zentimeter große Lücke (hier: 2-3 cm) in der Bepflasterung einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 9/25).
Eine Fluggesellschaft kann sich lt. EuGH nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist (Rs. T-656/24).
BMJV und BMF schlagen die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen vor: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Sie soll nachhaltiges, an langfristigen Zielen orientiertes Unternehmertum befördern.
Deutschlands Mittelstand zeigt sich wieder etwas innovationsfreudiger. Im Zeitraum zwischen 2022 und 2024 haben lt. KfW 41 Prozent - oder 1,6 Millionen - der mittelständischen Unternehmen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre mindestens eine Innovation getätigt.
