Für insgesamt rund 186.000 Unternehmen steht nach Schätzungen des IfM Bonn in den kommenden fünf Jahren eine Nachfolge an, weil die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund von Alter, Krankheit oder Tod aus der Geschäftsführung ausscheiden. Dies sind jährlich rund 800 Unternehmen weniger als im vorherigen Schätzzeitraum für 2022 bis 2026. Grund für die Stagnation der Übergaben trotz einer steigenden Anzahl an Übergabewilligen ist die schlechtere Ertragslage, mit der viele Unternehmen in den vergangenen Jahren konfrontiert waren.
Gute Nachrichten für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit - StartGeld an.
In einem vor dem OLG Dresden geführten Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Stadtwerke Olbernhau über einen möglichen Verstoß gegen das Messstellenbetriebsgesetz haben sich die Parteien gütlich verständigt (Az. 9 UKL 1/25).
Schöpft der Prozessbevollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungsbegründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt werde, der die Fristausschöpfung nachvollziehbar erscheinen ließ, hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 3 U 97/25).
Das VG Trier hat die Klage einer „Brautstylistin“ abgewiesen und entschieden, dass sie sowohl für ihre Tätigkeit als „Hair Artist“ der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt, keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für Hochsteckfrisuren hat und rechtmäßig als „Make-up Artist“ im Gewerbeverzeichnis geführt wird (Az. 2 K 5830/25.TR).
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az. 2 O 90/25).
