Das FG Münster hat die Vollziehung der Pfändung eines Kfz aufgehoben und ausgesetzt, da nach summarischer Prüfung die Unpfändbarkeit des Kfz im vorliegenden Fall aus gesundheitlichen Gründen ernstlich möglich sei (Az. 4 V 2500/25 AO).
Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 695/24 Erb).
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale bei Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber nicht gegenüber dem Arbeitgeber, sondern gegenüber dem Arbeitnehmer verfolgen muss, wenn der Arbeitgeber bei Auszahlung der Energiepreispauschale die Voraussetzungen des § 117 EStG beachtet hat (Az. 6 K 1524/25 E).
Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt. Dies entschied der BFH (Az. IV R 14/23).
Mindern die von Arbeitnehmern gezahlten Entgelte für einen vom Arbeitgeber an der ersten Tätigkeitsstätte angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten? Darüber hatte der BFH zu entscheiden (Az. VI R 7/23).
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2025 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,2 % höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Anstieg der Wirtschaftsleistung in Deutschland 0,3 %.
