Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss. Hierauf weist die BRAK hin.
Anwaltliche Sammelanderkonten müssten nach dem Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gemeldet werden. Eine Ausnahme davon sollte eigentlich gesetzlich abgesichert werden. Um die Sammelanderkonten zu schützen, hat das BMF einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert. Hierauf weist die BRAK hin.
Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2025 berechnet wird (Az. IV D 4 - S 3104/19/10001 :010).
Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer -
abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV - für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 - S 0123/24/10001 :001).
Der Beirat der WPK hat am 29. November 2024 die 21. Änderung der Gebührenordnung beschlossen.
Das VG Karlsruhe hat die Klage eines vietnamesischen Staatsangehörigen gegen die erstmals für das Wintersemester 2017/2018 eingeführte Studiengebühr für Internationale Studierende abgewiesen (Az. 6 K 4015/22).