Die Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft sind lt. ZEW im Jahr 2024 auf 213,3 Milliarden Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Eine neue empirische Studie des Kiel Instituts zeigt: Künstliche Intelligenz vernichtet keine Arbeitsplätze, sie verändert sie. Firmen mit starker KI-Nutzung stellen häufiger Fachkräfte ein, während einfache Büroaufgaben zurückgehen.
Mittelständische Unternehmen, die hinsichtlich Innovationen und Digitalisierung aktiv sind, scheitern lt. KfW Research häufiger bei Kreditverhandlungen über Investitionskredite als Unternehmen ohne solche Aktivitäten.
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dies entschied das Finanzgericht Köln (Az. 3 K 194/23).
Das ArbG Offenbach hat der Kündigungsschutzklage des Chefjustiziars der Beklagten insoweit stattgegeben, als sie sich gegen eine fristlose Kündigung richtete. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen (Az. 3 Ca 222/25).
Das OLG Frankfurt hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach gegenwärtiger Gesetzeslage kann die Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils in die Adoption gerichtlich nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch ohne Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Das OLG hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (Az. 1 UF 77/25).
